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22.03.2010

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Bundesverfassungsgericht

Papier nimmt Bürger und Gesetzgeber in die Pflicht

Mit Kritik an der Politik verabschiedet sich Bundesverfassungspräsident Papier aus seinem Amt. Er hoffe, der Gesetzgeber werde künftig die formulierten Maßgaben zum Datenschutz nicht mehr missachten. Zudem appellierte Papier an die Selbstverantwortung des Einzelnen.

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Generationswechsel am Verfassungsgericht

Andreas Voßkuhle kann seine Arbeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts aufnehmen. Der 46-Jährige erhielt von Bundespräsident Köhler die Ernennungsurkunde. Der Nachfolger von Hans-Jürgen Papier ist der bisher jüngste oberste Verfassungsrichter.

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Höchstes deutsches Gericht hat neue Spitze

Führungswechsel am höchsten deutschen Gericht: Der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, rückt an die Spitze des Gerichts in Karlsruhe. Er löst Hans-Jürgen Papier ab. Zum Stellvertreter Voßkuhles wählte der Richter-Wahlausschuss des Bundestags Ferdinand Kirchhof.

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Gemeinden müssen Gewerbesteuer erheben

Karlsruhe hat dem Wettbewerb der Kommunen um Gewerbebetriebe Grenzen gesetzt: Die Gewerbesteuerpflicht sei verfassungsgemäß, entscheiden die Richter. Der Bund habe ein berechtigtes Interesse an der Verhinderung von "Steueroasen". Andernfalls sei die wirtschaftliche Einheit des Landes gefährdet.

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EU-Richtlinie zur Datenspeicherung auf dem Prüfstand

Ist die EU-Richtline zur Datenspeicherung angemessen und effektiv? EU-Innenkommissarin Malmström will die Richtlinie überprüfen lassen. Sie ist Grundlage für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag für verfassungswidrig erklärt hatte.

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Leutheusser-Schnarrenberger unter Druck

Neuer Ärger in der Koalition: Die Union will möglichst schnell ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - anders als Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie kündigte in den Tagesthemen eine gründliche Prüfung des Urteils an: Es müsse Basis einer "grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik" werden.

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"Jetzt wird nichts übers Knie gebrochen"

Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den Tagesthemen eine gründliche Prüfung angekündigt. Der Richterspruch müsse Grundlage einer "grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik werden. Anders als seine Kabinettskollegin drängt Innenminister de Maizière dagegen "zügig" auf ein neues Gesetz.

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Sicherheitswahn statt Sorgfalt

Zum Glück für das Land nimmt wenigstens das Verfassungsgericht seine Aufgabe ernst. Anders als die Politik: Die Vorratsdatenspeicherung zeigt, wie maßlos und schlampig Gesetze hierzulande regelmäßig gemacht werden. In anderen Branchen wären die Verantwortlichen längst entlassen worden.

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Welche Daten darf der Staat auf Vorrat speichern?

Gesetz verworfen, Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich erlaubt - was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Welche Bestimmungen müssen entfallen, welche geändert werden? Und was geschieht mit den gespeicherten Daten? tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

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"Eine Klatsche für den Gesetzgeber"

Gemischte Reaktionen auf das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht von einem "herausragend guten Tag für die Grundrechte und die Freiheitsrechte". "Nicht froh" ist hingegen die Union - und die Kriminalbeamten bewerten es als "guten Tag für Kriminelle".

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